Fernwärmeversorgungsgebiete
Die Wohngebiete 1 und 2 nach Anlage 1 werden als Fernwärmeversorgungsgebiete mit Anschluß- und Benutzungszwang festgelegt. Ein Anschluß hat bis 1996 zu erfolgen.
Wohngebiet 1 mit seinen Grenzen: Heidestraße, Dresdner Str., Elsa-Fenske-Str., Waldstraße, Industriegelände Robotron-Telecom
Wohngebiet 2 mit seinen Grenzen: Heidestraße, Am Goldbachgrund, Schillerstraße, Flügelweg, Richard-Wagner-Str., Pillnitzer Str., Flügelweg, Juri-Gagarin-Str., Robert-Blum-Weg.