Beschluß 5/92 vom 23.01.1992 (Beschlußvorlage 3/92)
Betreff
Kindertagesstätte "Alex Wedding" Radeberg, Waldstraße, Arbeiterwohlfahrt Dresden-Land e.V.
Beschlußtext
Im Beschluß Nr. 90/91 vom 22.08.1991 werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Ziffer 2 wird mit der Formulierung ersetzt: Zur Weiterführung der vorhandenen Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, Kindergarten und Frühförderung für behinderte Kinder ist mit der Arbeiterwohlfahrt Dresden-Land e.V für das Objekt "Alex Wedding" Radeberg, Waldstraße, mit Wirkung vom 01.01.1992 ein Mietvertrag abzuschließen.
- Die Ziffer 4 wird mit der Formulierung ersetzt: Die Personalkosten sind soweit in die Kalkulation als Berechnungsgrundlage für den Gemeindeanteil einzubeziehen, soweit sie nicht über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanziert werden. Die Stadtverwaltung zahlt einen anteilmäßigen Zuschuß gemäß SäKitaG § 13 (6) Pkt. 5 in Höhe von 40% bei einem Kinderkrippenplatz und 37,5% bei einem Kindergartenplatz. Der Anteil der Stadtverwaltung vermindert sich (siehe § 13 des SäkitaG und der Betriebskostenverordnung § 10) um 5% in Abhängigkeit der Zahlungsfähigkeiten des Trägers und ab 1995 10% (siehe § 11 der Betriebskostenverordnung).