Beschluß 4/92 vom 23.01.1992 (Beschlußvorlage 2/92)
Betreff
Deutsches Rotes Kreuz
Beschlußtext
Im Beschluß Nr. 71/91 vom 20.06.1991, werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Ersetzen Ziffer 3: Nach Klärung des Eigentumrechts ist mit dem DRK für das Objekt Dresdner Straße 6 ein Mietvertrag mit Wirkung vom 01.01.1992 abzuschließen.
- Die Ziffer 2 wird ersetzt: Die Personalkosten sind insoweit in die Kalkulation als Berechnungsgrundlage für den Gemeindeanteil einzubeziehen, soweit sie nicht über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanziert werden.
- Die Ziffer 7 ist zu ergänzen: Die Stadtverwaltung zahlt einen anteiligen Zuschuß gemäß SäKita G § 13 (6) Pkt 5 in Höhe von 40 % bei einem Kinderkrippenplatz und 37,5 % bei einem Kindergartenplatz. Der Anteil der Stadtverwaltung vermindert sich (siehe § 13 des SäKita G und der Bertriebskostenverordnung § 10) um 5% in Abhängigkeit der Zahlungsfähigkeiten des Trägers und ab 1995 10 % ( siehe § 11 der Betriebskostenverordnung).