Teilungsbeschluß für Flurstück Nr. 102, Innenstadt-Quartier 7
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage der Beschlußvorlage dargestellte Teilung des Flurstückes Nr. 102 Flur Radeberg (Hauptstraße 38) zum Zwecke des Verkaufs dem Grudsatze nach. Die genaue Festlegung der Grundstücksneuordnung erfolgt nach Genehmigung des Bebauungsplanes zum Quartier 7.