Teilungsbeschluß für Flurstück Nr. 359, Innenstadt-Quartier 11a
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage der Beschlußvorlage dargestellte Teilung des Flurstückes Nr. 349 Flur Radeberg (Pulsnitzer Str. 32) zum Zwecke des Verkaufs dem Grundsatze nach. Die genaue Festlegung der Grundstücksneuordnung erfolgt nach Genehmigung des Bebauungsplanes zum Quartier 11a/b.