Verzicht auf Minderung der förderfähigen Kosten wegen unterlassener Instandsetzung bei der Kostenerstattungsberechnung zum Abschluß einer Modernisierungsvereinbarung zwischen der Stadt Radeberg und dem privaten Hauseigentümer
Auf eine Kürzung des förderfähigen Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwandes wegen unterlassener Instandsetzung wird bei der Festlegung des Kostenerstattungsbeitrages in der Regel verzichtet. In begründeten Einzelfällen kann ein Abzug wegen unterlassener Instandsetzung vorgenommen werden.