Zuschußregelung bei der Gewährung von Finanzmitteln aus dem Landes Sofortprogramm "Städtebauliche Erneuerung"
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vorschlag zur künftigen Zuschußregelung von Fördermitteln des Landessofortprogrammes "Städtebauliche Erneuerung", vorbehaltlich der Eigenmittelbereitstellung im Haushaltplan, zu.