Beschluß 2/92 vom 23.01.1992 (Beschlußvorlage 4/92)
Betreff
Geänderter Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 - Badstraße Ost
Beschlußtext
- Die Entwürfe der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Industrie- und Gewerbegebiet Badstraße Ost der Stadt Radeberg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie des Erläuterungsberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange, die bisher nicht am Planungsverfahren beteiligt bzw. in die Änderungsplanung einbezogen worden, von der Auslegung zu benachrichtigen.
Begründung
Die Überarbeitung ist mit der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsarbeit - beachtliche Bedenken - begründet.