Beschluß 1/92 vom 23.01.1992 (Beschlußvorlage 16/92)
Betreff
Abwägungsverfahren zum Bebauungsplan Nummer 2 - Badstraße Ost
Beschlußtext
- Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, wie sie nach Beratung im Technischen Ausschuß der Stadtverordnetenversammlung durch den Leiter des Dezernates Bauwesen vorgetragen wurden, wird bestätigt. Sie ist als Anlage diesem Beschluß beizufügen.
- Die erforderlichen Änderungen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 2 - Badstraße Ost-, der am 24.06.1991 durch die Stadtverordnetenversammlung gebilligt wurde, einzuarbeiten.
- Die Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die im bisherigen Bebauungsplanverfahren Anregungen und Bedenken vorgetragen haben,sind über die Beschlüsse der Abwägung in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
- Der überarbeitete und entsprechend des Abwägungsverfahrens geänderte Bebauungsplan Nummer 2 für die Badstraße Ost ist erneut öffentlich auszulegen.