Beschluß 127/92 vom 26.11.1992 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 128/92)
Betreff
Bestätigung der Erschließungs- und Finanzierungsverträge der DAL für das Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost
Beschlußtext
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Radeberg bestätigt den Erschließungsvertrag vom 12.11.1992 zwischen der Stadt Radeberg und der Fatamo Grundstücksgesellschaft, Objekt Radeberg Pillnitzer Straße mbH.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Radeberg bestätigt den Finanzierungsvertrag vom 12.11.1992 zwischen der Stadt Radeberg und der Fatamo Grundstücksgesellschaft, Objekt Radeberg Pillnitzer Straße mbH.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Finanzierungsvertrag die rechtsaufsichtliche Genehmigung beim Landratsamt Dresden zu beantragen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für das Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Industrie- und Gewerbegelände im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" beim Regierungspräsidium Dresden über das Landratsamt zu stellen.
Begründung
Durch die Rechtsaufsichtsbehörden, Landratsamt und Regierungspräsidium Dresden sowie Innenministerium, ist der Finanzierungsvertrag zwischen der Stadt und der DAL zum Industrie- und Gewerbegebiet - Erschließung Badstraße Ost - mit Schreiben vom 28.10.1992 genehmigt worden.
Nach Abstimmung mit den Rechtsaufsichtsbehörden, Landratsamt und Regierungspräsidium Dresden, ist der Finanzierungsvertrag für das Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost in der gleichen Form wie der Vertrag Badstraße Ost genehmigungspflichtig.