Beschluß 90/91 vom 22.08.1991 (Beschlußvorlage 80/91)
Betreff
Übertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätte "A. Wedding" Radeberg auf den Verband der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dresden- Land e.V.
Beschlußtext
- Die Stadt Radeberg übergibt in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dresden- Land e.V. mit Wirkung vom 01.10.1991 die Kindertagesstätte "Alex Wedding", Waldstr. 20 in Radeberg für die Dauer von mindestens 10 Jahren.
- Zur Weiterführung der noch vorhandenen Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, Kindergarten und Frühförderung für behinderte Kinder sowie zur schrittweisen Einrichtung einer Beratungsstelle für Eltern von behinderten Kindern, wird das Objekt Waldstraße 20 der Arbeiterwohlfahrt solange mietfrei überlassen, als diese auf einen Betriebskostenzuschuß (§ 13 Abs.5 SäKitaG) verzichtet, das ist voraussichtlich bis zum 30. September 1993.
- Gleichzeitig erhält die Arbeiterwohlfahrt zur kostenlosen Nutzung das dort vorhandene Inventar usw. mit der Verpflichtung, das zum bedarfsgerechten Weiterbetrieb erforderliche Spiel- und Beschäftigungsmaterial usw. sowie Wäsche und Einrichtungsgegenstände instandzuhalten und erforderlichenfalls zu erneuern.
- Nach Ablauf der ABM - Beschäftigungsverhältnisse erhält die Arbeiterwohlfahrt von der Stadt den gesetzlich festgelegten Zuschuß abzüglich einer angemessenen Raummiete.
- Der Bürgermeister ist ermächtigt, mit dem Arbeiterwohlfahrtverband dementspr. Vereinbarungen zu treffen.