Beschluß 89/91 vom 22.08.1991 (Beschlußvorlage 82/91)
Betreff
Festsetzung der Elternbeiträge für Schulhorte
Beschlußtext
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
- Nutzungsordnung für Schulhorte der Stadt Radeberg und
- vorläufige Gebührenordnung für Schulhorte der Stadt Radeberg
jeweils in der aus den Anlagen sich ergebenden Fassung. - Vom Freistaat Sachsen wird nur das nach dem Kenntnisstand vom 30. August 1991 für städt. Schulhorte erforderliche pädagogische Personal übernommen.