Beschluß 75/91 vom 18.07.1991 (Beschlußvorlage 60/91)
Betreff
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Radeberg und Bürgerinformationen
Beschlußtext
- Die amtlichen Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntgaben und Informationen der Stadtverwaltung Radeberg werden abgedruckt auf einer besonders mit der Überschrift "Amtliche Bekanntmachung der Stadt Radeberg" gekennzeichneten Seite (260 x 360 mm) in der 14tätig erscheinenden Heimatzeitung "die Radeberger".
- Falls in Einzelfällen mit Bekanntgaben u. ä. der Stadtverwaltung Radeberg diese eine Seite überschritten werden muß, erhält der Herausgeber der Heimatzeitung "die Radeberger" eine Entschädigung von z. Zt. DM 470,-- je weitere Seite.
- Damit diese Bekanntgaben u. ä. von der Stadtverwaltung auf vorhandenem PC redaktionell druckfertig aufbereitet werden können, erwirbt die Stadt Radeberg die Software "Pag Maker 4.0", ca. 4.500,-- DM.