Beschluß 74/91 vom 02.07.1991 (Beschlußvorlage 65/91)
Betreff
Entwurf Bebauungsplan Badstraße Ost
Beschlußtext
- Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Badstraße Ost und des Erläuterungsberichtes werden in der Stadtverordnetenversammlung vorgelegten Fassung gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 Stellungnahmen einzuholen.