Beschluß 24/91 vom 21.02.1991 (Beschlußvorlage 17/91)
Betreff
Veränderungssperre Pillnitzer Straße Ost
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Zur Sicherung der Planung für das Industrie- und Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost wird eine Veränderungssperre für das in Anlage kartierte Gebiet als Satzung festgelegt.
- Im Geltungszeitraum der Veränderungssperre ist es nicht zulässig,
- bauaufsichtliche genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Vorhaben nach § 29 BauGB durchzuführen,
- erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.
- Die Veränderungssperre tritt mit Veröffentlichung in Kraft.