Bebauungsplan Pillnitzer Straße Ost
Für die Entwicklung des Industriegebietes Pillnitzer Straße Ost ist gemäß §§ 8 ff BauGB ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die sich aus dem Vorhaben der Deutschen Bundespost ergebenden Konsequenzen der Ausweitung des Industriegebietes auf Fluren der Gemeinden Großerkmannsdorf und Kleinwolmsdorf in gesondertem Verfahren abzustimmen.