Diskussion zum Entwurf der Hauptsatzung
- § 4 Absatz 1 der gültigen Hauptsatzung erhält folgende Einleitung: Die StVV bildet folgende Ausschüsse: (mehrheitlich angenommen)
- § 5 Absatz 1 des Entwurfs der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: (mehrheitlich angenommen)
Absatz 1, Punkt 1.4. soll lauten: Sozial-, Kultur- und Jugendausschuß bestehend aus 5 Stadtverordneten und 4 berufenen Bürgern. (mehrheitlich angenommen)
Absatz 2 des Entwurfs der Hauptsatzung wird gestrichen. (mehrheitlich angenommen)
Absatz 3 wird Absatz 2 Die berufenen Bürger werden nur beratend wirksam. (mehrheitlich angenommen)
- § 6 Absatz 2, 2. Satz lautet: Ist zweifelhaft, welcher Ausschuß im Einzelfall zuständig ist, hat der Hauptausschuß zu entscheiden. (mehrheitlich angenommen)
Absatz 3 (einstimmig angenommen)
Absatz 4 (mehrheitlich angenommen)
- § 7 Absatz 1 (einstimmig angenommen)
Absatz 2 (mehrheitlich angenommen)
Absatz 3 (einstimmig angenommen)
Absatz 4 (einstimmig angenommen)
Absatz 5 (einstimmig angenommen)
- § 8 Absatz 1, Punkt 1.2. Schulwesen, Kindergartenwesen wird gestrichen und dem Sozial-, Kultur- und Jugendausschuß zugeordnet. (einstimmig angenommen)
Als Aufgabengebiet wird zugeordnet: Friedhofs- und Bestattungswesen Absatz 2 (einstimmig angenommen)
- § 3 (einstimmig angenommen)
- § 10 (einstimmig angenommen)
§ 11 Absatz 1, Punkt 1.3. Friedhofs- und Bestattungswesen wird gestrichen und dem Hauptausschuß zugewiesen. (einstimmig angenommen)
§ 12 Absatz 1 wird geändert: Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuß als beratender Ausschuß gebildet. (mehrheitlich angenommen)
Gesamtparagraph mehrheitlich angenommen
§ 13 (mehrheitlich angenommen)
§ 14 Absatz 1 (einstimmig angenommen)
Absatz 2 (einstimmig angenommen)
§ 4 Absatz 2 wird ergänzt mit Punkt e: Die stellv. Vorsitzenden der Ausschüsse 25,00 DM/Monat. (einstimmig angenommen)
Absatz 7 (mehrheitlich angenommen)