Antrag auf Übertragung der Aufgaben und Befugnisse einer unteren Bauaufsichtsbehörde
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Antrag auf Übertragung der Aufgaben und Befugnisse einer unteren Bauaufsichtsbehörde an den Rat der Stadt Radeberg gemäß Gesetz über die Bauordnung (BauO) vom 20.07.1990, 5.Teil, §§ 59, 61
Die Bauordnung vom 20.07.1990, die seit 01.08.1990 gültig ist, bestimmt im § 59 als unterste Bauaufsichtsbehörde das Landratsamt, Dezernat Bauverwaltung. Die Bauordnung bestimmt weiterhin in den §§ 62, 80, daß sämtliche Baumaßnahmen, die auf dem Territorium der Stadt Radeberg getätigt werden sollen, vom Landratsamt, Dezernat Bauverwaltung zu genehmigen, zu überwachen und abzunehmen sind.
Daraus ergeben sich für die Bürger erhebliche Erschwernisse bei der Realisierung eines Baubegehrens; dasselbe trifft auch für Betriebe, Gewerbetreibende und die öffentliche Hand zu. Der Amtsweg zur Erlangung einer Baugenehmigung verlängert sich erheblich und es treten nicht beabsichtigte Informationsverluste zwischen dem Landratsamt und der Stadtverwaltung Radeberg ein. Weiterhin gehen der Stadtverwaltung Gebühreneinnahmen in beträchtlicher Höhe verloren.
Die im Dezernat Bauwesen der Stadtverwaltung Radeberg tätigen Mitarbeiter sind aufgrund ihrer fachlichen Voraussetzungen (Hoch- und Fachschulabschlüsse) vollauf in der Lage, diese Aufgaben ordnungsgemäß und im Sinne der Bauordnung zu befolgen. Aus diesen vorgenannten Gründen stellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Radeberg beim Landrat den Antrag auf Übertragung der Aufgaben unf Befugnisse einer unteren Bauaufsichtsbehörde an die Stadtverwaltung Radeberg, Dezernat Bauwesen.