Abbruch der Brache „ehemalige Scheune des Lahmann-Gutes in Friedrichstal", Friedrichstal 4 - Beschluss zur Maßnahmedurchführung - Außerplanmäßige Auszahlung und Aufwendung
Der Stadtrat stimmt dem geplanten Abbruch der Brache "ehemalige Scheune des Lahmann-Gutes in Friedrichstal", Friedrichstal 4, Flurstück 1622/11 der Gemarkung Radeberg zu und befürwortet die Antragstellung zur Förderung des Vorhabens im Landesbrachenprogramm RL Brachenberäumung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Fördermittel zur Beräumung der Brache einzureichen. Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung und Aufwendung für die Maßnahme Abbruch der Brache "ehemalige Scheune des Lahmann-Gutes in Friedrichstal", Friedrichstal 4 in Höhe von 158.036,98 EUR. Die Deckung erfolgt in Höhe von 31.607,40 EUR (Eigenmittel 20 %) aus den Minderaufwendungen/-auszahlungen der im Ergebnishaushalt 2023 zur Verfügung stehenden Mittel für die Ortsplanung Kernstadt Radeberg und in Höhe von 126.429,58 EUR aus Fördermitteln (80 %). Die Durchführung der Abbruchmaßnahme erfolgt nur bei Bewilligung von Fördermitteln.
Im Landesbrachenprogramm stehen für 2023 noch Mittel zur Beräumung kommunaler Brachen zur Verfügung. Um für die Stadt Radeberg daraus Mittel zu akquirieren, wurden die im Eigentum der Stadt Radeberg befindlichen Brachen geprüft. Gemäß 1. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) der Stadt Radeberg vom 15.07.2022, Fachkonzept Brachen, befinden sich zwei Brachen im Eigentum der Stadt, die ehemalige Hüttermühle und die Ruine der Scheune des ehemaligen Lahmanngutes in Friedrichstal. Für das Objekt Hüttermühle werden bereits Entwicklungsziele für eine Sanierung mit touristischer Nutzung verfolgt. Die Scheune des ehemaligen Lahmanngutes, Friedrichstal 4, befindet sich in einem stark ruinösen Zustand, das Gebäude ist zum Teil eingefallen, auf dem Grundstück befinden sich Altablagerungen wie Asphaltfräsgut. Eine Beseitigung dieser leer- stehenden, nicht mehr wirtschaftlich zu sanierenden Bausubstanz würde der strategischen Ziel- stellung des INSEK der Stadt Radeberg entsprechen. Der Zustand des Gebäudes stellt eine Gefahrenquelle für die Öffentlichkeit dar, mit negativen Wirkungen auf das Umfeld und den Naturhaushalt. Mit einer Antragstellung zur Förderung des Vorhabens im Landesbrachenprogramm besteht für die Stadt Radeberg die Möglichkeit, diese städtische Brache mit 80%-iger Förderung zu beseitigen. Gemäß INSEK der Stadt Radeberg könnte die städtische Fläche Friedrichstal 4 als "Nutzung von Brachflächen (besonders in Siedlungsrandgebieten) für kommunale und privatwirtschaftliche Kom- pensationsmaßnahmen (auch in Vorleistung für zukünftige Bauvorhaben: Ökokonto)" dienen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Förderregelung RL Brachenberäumung bei einem Grundstücksverkauf innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Förderung der Veräußerungs- gewinn oder etwaige Miet- und Pachteinnahmen, die vor dem Verkauf erzielt wurden, bis zur Höhe der ausgereichten Zuwendung zurückzuzahlen sind. Wird die Fläche innerhalb der 10 Jahre nur vermietet/verpachtet und nicht verkauft, müssen die Fördermittel nicht zurückgezahlt werden. Zur Ermittlung eines Kostenrahmens für die Beräumung der Brache wurde nach Abfrage von drei geeigneten Planungsbüros das Büro Lunze beauftragt. Der vom Büro Lunze vom 11.08.2023 ermittelte Kostenrahmen beträgt 158.036,98 €. Diese erforderlichen finanziellen Mittel wurden in dem Haushalt 2023/2024 nicht veranschlagt. Von den geplanten Gesamtausgaben i.H.v. 158.036,98 € können förderfähige Ausgaben bei einer Fördermittelbewilligung von 80% durch Zuwendungen aus dem Landesbrachenprogramm finanziert werden. Der Eigenanteil von 20% i.H.v. 31.607,40 € kann aus den Minderaufwendungen/-auszahlungen der im Ergebnishaushalt 2023 zur Verfügung stehenden Mittel für die Ortsplanung Kernstadt Radeberg gedeckt werden. Ursprünglich war das Konzept für die Sanierung der Hüttermühle i.H.v. 30 T € im Ergebnishaushalt 2023 eingeplant, deren Finanzierung jedoch im Finanzhaushalt als Investition erfolgt.