Satzung der Großen Kreisstadt Radeberg zur Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft der Stadt Radeberg. Diese gilt erstmals für das Einschulungsjahr 2024.
Bereits Anfang des Jahres 2022 wurde die Problematik der Änderung der Schulbezirke durch die höheren Schülerzahlen im OT Liegau-Augustusbad und der damit notwendig gewordene Bau einer Containeranlage in der Verwaltung diskutiert. Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit den Schulleiterinnen nach Möglichkeiten gesucht, um zukünftig Spitzen bei den Kinderzahlen abzufangen und den Familien trotzdem verträgliche Lösungen anbieten zu können. Da eine Änderung der Satzung erst zwei Jahre nach der Beschlussfassung greift (nun für das Schuljahr 2024/2025) ist nach den vorliegenden Zahlen bereits jetzt Handlungsbedarf erforderlich. Weiterhin wurde die große Kreisstadt Radeberg vom Kultusministerium Sachsen aufgefordert, die Schulbezirkssatzung zu ändern. Grund dafür ist unter anderem der Lehrermangel in Sachsen. Im September 2022 erfolgte daraufhin eine weitere gemeinsame Beratung mit den Grundschulleiterinnen. In dieser einigten wir uns auf die Reduzierung auf zwei Grundschulbezirke. Damit ist gewährleistet, dass man bei höheren Schülerzahlen in den Ortsteilen (die eine Bildung einer weiteren Klasse in der jeweiligen Klassenstufe erforderlich macht) Kinder in die jeweils andere Grundschule in der Kernstadt umlenken kann. Die Änderung der Satzung ist außerdem erforderlich, damit die Grundschulen in den Ortsteilen erhalten bleiben und bei einer Unterschreitung der Mindestschülerzahlen Schülerströme problemlos in die Ortsteile gelenkt werden können. Die Änderungen sind farblich gekennzeichnet.