Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die beiliegende Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Überarbeitung der Satzung orientiert sich an dem Hauptsatzungsmuster des SSG. Aufgrund von Änderungen in der Sächsischen Gemeindeordnung ist eine Überarbeitung unserer bestehenden Hauptsatzung notwendig.