Widmungserweitung für den Öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 047 Am alten Schweinestall, Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt die Widmungserweiterung "forstwirtschaftlicher Verkehr frei" für den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 047 Am alten Schweinestall Gemarkung Liegau-Augustusbad. Die Verwaltung wird beauftragt die Widmungserweiterung gemäß §§ 6 i. V. m. § 54 Abs. 4 SächsStrG durchzuführen.
Aufgrund des Beschlusses SR091-2022 vom 21.12.2022 (Anlage 1) wurde die Verwaltung beauftragt den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 047 Am alten Schweinestall in Liegau- Augustusbad nachträglich ins Bestandsverzeichnis aufzunehmen. Der Weg zweigt von der Ortsstraße Nr. 02 Bauernweg ab, quert die S180 Radeberger Landstraße und mündet in dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 040 Leichenweg (siehe beigefügte Karte, Anlage 2). Aufgrund des damaligen Informationsstandes wurde der Weg mit den Widmungsbeschränkungen Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr frei beschlossen. Die Verwaltung erließ die Widmungsverfügung und veröffentlichte diese für die Allgemeinheit in der Radeberger Zeitung. Zusätzlich erfolgte die Unterrichtung der betroffenen Beteiligten per Einschreiben, da der Weg auf privaten Eigentum verläuft. Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ist ein Widerspruch eines betroffenen Beteiligten (Anlage 3) eingegangen. Der Widerspruchsführer fordert die Erweiterung der Widmungsbeschränkung um forstwirtschaftlichen Verkehr frei, da der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 047 ebenfalls durch ihn als Zugangsweg seiner Flurstücke genutzt wird. Die Prüfung des Widerspruchs erfolgte im Vorverfahren durch die Stadt Radeberg als zuständige Ausgangsbehörde. Als Ergebnis ist festzustellen, dass der Widerspruchsführer in seinen Rechten verletzt wurde, da dieser von durch die Beschränkung des Benutzungszweckes von der Wegnutzung ausgeschlossen ist. Die Widmungsbeschränkung Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr frei wurde unter der Prämisse festgelegt, dass der Widerspruchsführer die Zuwegung durch den öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg Nr. 40 Leichenweg nutzt, welcher direkt an die betroffene Waldfläche (deren Eigentümer der Widerspruchsführer ist) grenzt bzw. entlangführt. Um diesen materiellen Fehler nachträglich zu heilen ist ein ergänzendes Verwaltungsverfahren unter Einbeziehung der betroffenen Beteiligten gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 2, 3, 4 SächsStrG notwendig.