B - Plan Nr. 72 "Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Am Wald, Ortsteil Liegau - Augustusbad" - Abwägungsbeschluss - Beschluss einer Veränderungssperre
Die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre für das Plangebietdes Bebauungsplanes Nr. 72 "Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Am Wald, Ortsteil Liegau-Augustusbad" bestehen nach wie vor. In Anwendung von § 17 Abs. 3 BauGB ist es möglich, eine Veränderungssperre auch erneut zu beschließen, wenn die Voraussetzungen für Ihren Erlass fortbestehen. Zur Sicherung der Planung empfiehlt die Verwaltung, die Veränderungssperre erneut zu beschließen.