5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des Verfahrens - Satzungsbeschluss
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" wurde imVerfahren nach § 13 BauGB begonnen. Nach nochmaliger eingehender Prüfung schlägt die Stadtverwaltung vor, das begonnene Bebauungsplanverfahren nach den Bestimmungen von § 13a BauGB weiterzuführen, da es sich um ein Gebiet innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortslage handelt, welches eine Nachverdichtung erfahren soll (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und die Größe der Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Im Verfahren nach § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB in den Fällen des § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die bereits durchgeführten Verfahrensschritte auf Grundlage von § 13 BauGB müssen nicht wiederholt werden, da diese den Anforderungen des Verfahrens auf Grundlage von § 13a BauGB entsprechen. Der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 nicht, bzw. nicht wesentlich verändert. Es ist eine Planreife erreicht, dass der Satzungsbeschluss möglich ist.