Außerplanmäßige Auszahlung für Erschließungsleistungen im B-Plan-Gebiet "Wohnpark am Golfplatz" Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 300.000,- EUR für Erschließungsleistungen für die Änderungsbereiche 2, 3 und 4 im Bebauungsplangebiet "Wohnpark Am Golfplatz" in Ullersdorf. Die Deckung erfolgt aus der Liquiditätsreserve.
Der Bebauungsplan "Wohnpark Am Golfplatz" in Ullersdorf befindet sich im Änderungsverfahren. Die Änderung soll im September 2020 als Satzung beschlossen werden. Durch die Änderung werden Flächen, die bisher Grünflächen waren, zu Wohnbauflächen umgewandelt, so dass die Möglichkeit der Errichtung neuer Einfamilienhäuser gegeben ist. Für die Bebauung sind Erschließungsleistungen erforderlich, um die medienseitige Erschließung der neuen Baugrundstücke zu sichern. Die Erschließung wurde durch einen Städtebaulichen Vertrag auf einen Erschließungsträger übertragen, der im Auftrag des Eigentümers des Änderungsbereiches 5 entsprechend anliegendem Lageplan die Erschließungsleistungen durchführt. Der finanzielle Anteil für die Erschließung der Änderungsbereiche 2, 3 und 4 ist durch die Stadt Radeberg als Grundstückseigentümer zu tragen und an den Erschließungsträger zu erstatten. Dabei handelt es sich um Kosten in Höhe von ca. 300.000,- EUR gemäß Kostenschätzung für den städtischen Anteil an der Bebauungsplanung, der Planung und Ausführung der Erschließungsarbeiten und der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Vermessung der Grundstücke. Die Mittel werden im Jahr 2020 aus der Liquiditätsreserve bereitgestellt. Nach Fertigstellung der Erschließung soll die Ausschreibung und der Verkauf der Grundstücke durch die Stadt erfolgen, so dass in der ersten Hälfte des Jahres 2021 mit einer Einnahme aus den Grundstücksverkäufen zu rechnen ist, die die aufgewendeten Erschließungskosten decken wird.