B-Plan Nr. 79 "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - ehemalige Kelterei" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Der Planungsinhalt des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 war bereits als Maßnahmefläche M2 im Entwurf der 1. Änderung des B -Planes "Wohnpark am Golfplatz" festgesetzt und hat bereits den Verfahrensschritt der Offenlage durchlaufen. Auf Grund der Situation, dass gegen den Bescheid der Stadt Radeberg zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes von Flstck. 1479/3 Gemarkung Radeberg vor dem Verwaltungsgericht Dresden, Geschäftsstelle der 7. Kammer, Klage erhoben worden ist und es dadurch unklar ist, in welchem Zeithorizont mit einer Entscheidung durch das Gericht zu rechnen wäre, empfiehlt die Stadtverwaltung diesen Bebauungsplan vom Verfahren der 1. Änderung des B -Planes "Wohnpark am Golfplatz" zu trennen und dort eine andere Maßnahmefläche zum Ausgleich des Naturhaushaltes in das Verfahren einzubinden mit dem Ziel , diese Planung durch den Gerichtsprozess nicht zu behindern. An den Entwicklungszielen für dieses Grundstück soll festgehalten werden und diese Fläche soll zukünftig für Maßnahmen zum Ausgleich des Naturhaushaltes als eine Art Ökokonto zur Verfügung stehen.