B-Plan Nr. 63 "Erweiterung Gießerei Radeberg GmbH" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes - Beschluss zur Änderung der Größe des räumlichen Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gießerei Radeberg GmbH (3. Änderung des Flächennutzungsplanes) erfolgt im Parallelverfahren. Der räumliche Geltungsbereich soll reduziert werden, weil für den Flächenanteil der Brache "ehemals SABRA" keine Planungsmittel im Haushalt der Stadt Radeberg zur Verfügung stehen. Die derzeitigen Eigentümer der Grundtücke der Brache "ehemals SABRA" haben eine Beteiligung an den Honorarkosten abgelehnt. Die Gießerei GmbH benötigt zeitnah Baurecht für ihre geplanten Investitionen am Produktionsstandort in Radeberg. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den räumlichen Geltungsbereich auf die Grundstücke, die sich im Eigentum der Gießerei GmbH befinden und zur Erweiterung des Betriebsstandortes in Radeberg dienen sollen, zu begrenzen. Um trotzdem die Möglichkeit der Erschließung der Brache "ehemals SABRA" für eine gewerbliche Nutzung zu sichern und diese unabhängig von der vorhandenen Zufahrt über die ehemaligen Werkswohnhäuser Am Glaswerk, jetzt reines Wohngebiet, zu ermöglichen, wurde eine neue öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der denkmalgeschützten ehemaligen Fabrikantenvilla, anbindend an die Güterbahnhofstraße, festgesetzt. Es ist eine Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss möglich macht.