Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung der kommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Ordnungsamtes einschließlich der gewerblichen Angelegenheiten mit den Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf.