Beschluß 89/94 vom 09.06.1994 (Beschlußvorlage 113/94)
Betreff
Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 25 - Juri-Gagarin-Straße/Robert-Blum-Weg
Beschlußtext
- Die während der öffentlichen Auslegung nach Umwidmung zum Bebauungsplan Nr. 25 vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage: Protokoll des Abwägungsverfahrens als Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 246 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in der Fassung vom 22.04.1993 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Auf Grund des § 10 des BauGB in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) und auf Grund der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom August 1992 (GVBl. Nr. 27 S. 466) § 83 beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 25 - Juri-Gagarin-Straße/Robert-Blum-Weg, bestehend aus dem Plan von April 1994 (Teil A) mit dem Grünordnungsplan und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen.