Beschluß 15/91 vom 31.01.1991 (Beschlußvorlage 4/91)
Betreff
Vorläufige Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Beschlußtext
- Punkt 15 der Gebührenordnung sollte ersatzlos gestrichen werden . (abgelehnt)
- § 15 wird wie folgt verändert: Diese Satzung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. (mehrheitlich angenommen)
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der in der Anlage beigefügten vorläufigen Satzung der Stadt Radeberg über Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen wird mit der genannten Änderung zugestimmt. (einstimmig angenommen)