Beschluß 14/91 vom 31.01.1991 (Beschlußvorlage 12/91)
Betreff
Vorläufige Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigung, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
Beschlußtext
- § 3 Abs. 1 wird wie folgt erweitert: Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind, einschließlich des Schnittgerinnes. (mehrheitlich angenommen)
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der in der Anlage beigefügten vorläufigen Satzung der Stadt Radeberg über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 15.12.1990 wird mit der vorgenommenen Ergänzung zugestimmt. (mehrheitlich angenommen)