Neubau Grundschule Süd und Sanierung Bestandsbau, überplanmäßige Auszahlung
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Jahr 2022 für die Maßnahme Sanierung des Bestandsbaus Grundschule Süd in Höhe von 305.000 EUR zur Finanzierung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 und 5 nach HOAI. Die Deckung erfolgt aus im Jahr 2022 nicht verbrauchten Mitteln der Maßnahme Schulcampus Liegau-Augustusbad.
Mit dem Stadtratsbeschluss SR047-2022 vom 28.09.2022 wurde festgelegt, die Entwurfsplanung des Neubaus der Grundschule Süd und der Sanierung des Bestandsbaus durch die Leistungsphasen 4 und 5 nach HOAI (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) fortzusetzen. Dafür sind neben den aufgrund einer EU-weiten Ausschreibung vergebenen Planungsleistungen für die Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Freiflächenplanung noch weitere Untersuchungen wie Bauphysik, Brandschutzgutachten, Schallschutzgutachten, Artenschutzuntersuchungen, Baumgutachten und nicht zuletzt das Verkehrsgutachten erforderlich. Bei der Berechnung der erforderlichen Mittel für diese Planungsprozesse, die Grundlage des Beschlusses vom 28.09.2022 war, wurde fälschlicherweise nur der Neubau betrachtet, die notwendigen Mittel für die Planung des Bestandsbaues waren nicht berücksichtigt worden. Aus diesem Grund ist die zusätzliche Bereitstellung von 305.000,- Euro vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2023/24 erforderlich, um die Planungsphasen auch für die Sanierung des Bestandsbaues weiterführen zu können. Die Deckung aus dem Schulcampus Liegau-Augustusbad kann erfolgen, da für diese Maßnahme im Haushalt 2022 Eigenmittel in Höhe von 2 Mio EUR bereitstehen, weil hier nach der ursprünglichen Terminplanung bereits im Jahr 2022 mit dem Bau begonnen werden sollte. Da aber auch für das letzte Jahr der Fördermittelantrag wieder abgelehnt wurde, werden die Mittel im Jahr 2022 nicht mehr benötigt. Der Fördermittelantrag wurde fristgemäß zum 31.08.2022 wiederholt eingereicht. Über eine Neuveranschlagung der Mittel im Haushalt 2023/2024 muss im Rahmen der Haushaltsdiskussion entschieden werden.