Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)
Der Stadtrat spricht sich positiv zu den angestrebten Zielen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft aus und bevollmächtigt den Oberbürgermeister Herrn Höhme zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Aktionsraum Rödertal" unter Beteiligung der Stadt Radeberg, Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Gemeinde Wachau und Gemeinde Arnsdorf.
Die Partner (Stadt Radeberg, Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Gemeinde Wachau und Gemeinde Arnsdorf) sind sich einig, dass interkommunale Zusammenarbeit ein geeignetes Instrument ist, um eine gute zukünftige Entwicklung der Gemeinden zu unterstützen. Im Vordergrund steht die Wahrung der kommunalen Selbstständigkeit und dem Erhalt der bestehenden Gemeindestrukturen. Die Partner streben eine intensive Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft im Aktionsraum Rödertal an. Ziel ist es, als regionales Kooperationsnetzwerk im Sinne des Abschnittes IV Absatz I der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung (FR Regio; in der jeweils gültigen Fassung) zu agieren. Die Partnerkommunen werden ein interkommunales Entwicklungskonzept mit einem gemeinsamen Leitbild erarbeiten. Dieses benennt, u.a. basierend auf bestehenden Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK), Kooperationsfelder und den Grad der Zusammenarbeit in den unterschiedlichen kommunalen Aufgabenbereichen. Themen sind hierbei u.a. der demographische Wandel mit zukünftigem Fachkräftemangel, die Auswirkungen des Klimawandels, die Förderung und Nutzung erneuerbarer Energien, kommunale Wärmeplanung und Digitalisierung, die Möglichkeiten einer gemeinsamen Beantragung von Fördermitteln sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge. Unter Daseinsvorsorge werden dabei neben der Sicherung und Stabilisierung der Lebensverhältnisse und der Erhaltung allgemeiner Strukturen der Grundversorgung auch alle organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten einer Verwaltungszusammenarbeit zum Zwecke der Synergieerzielung gesehen. Die weiteren Ziele können der angehangenen Kooperationsvereinbarung entnommen werden.