Projektantrag "Touristische Entwicklung Hüttermühle"
Der Stadtrat stimmt dem Projektantrag mit dem Titel "Touristische Entwicklung der Hüttermühle Radeberg" zu und befürwortet die Antragstellung auf Basis der Förderrichtlinie InvKG (Investitionsgesetz Kohleregionen). Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Antrag vollständig und fristgerecht einzureichen, und sicherzustellen, dass alle Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt werden. Der Stadtrat ist davon überzeugt, dass der touristische Ausbau der Hüttermühle ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt ist und dass das Projekt einen positiven Einfluss auf die Stadt und die umliegenden Gemeinden haben wird.
Der Stadtrat hat nach der Ablehnung des geplanten Verkaufs der Hüttermühle in seiner Sitzung am 20.10.2021 beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen und der Verwaltung sowie des Hüttertalvereins zu gründen, die über die künftige Entwicklung der Hüttermühle beraten sollte. Die Arbeitsgruppe hat mehrheitlich favorisiert, die Hüttermühle nicht zu verkaufen, sondern im Eigentum der Stadt Radeberg zu behalten und in kommunaler Eigenregie zu entwickeln. Die Hüttermühle sollte für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben und offen für naturpädagogische und gastronomische Angebote sein. Nach Beratungen mit der SAS wurde festgestellt, dass die Sanierung der Hüttermühle in einer überwiegend touristischen Ausrichtung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen mit einem Fördersatz von 90% förderfähig sein könnte. Es wurde mit der KOGIS GmbH ein Projektsteuerungsbüro, das bereits in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit der SAS Erfahrungen in der Betreuung vergleichbarer Projektanträge nach dem InvKG gesammelt hat, mit der Erstellung eines entsprechenden Projektantrages und der Vorbereitung der Antragstellung in der laufenden Förderperiode beauftragt. In Abstimmung mit der AG Hüttermühle wurde das Nutzungskonzept weiterentwickelt und präzisiert, neben einer gastronomischen Nutzung und der Möglichkeit naturpädagogischer Angebote sollen Übernachtungsmöglichkeiten und ein Veranstaltungsraum geschaffen werden. Durch das Planungsbüro Schubert als NAN der KOGIS GmbH wurde die entsprechende Vorplanung erarbeitet (Anlage). Der Projektantrag wurde fristgerecht zum 12.05.2023 eingereicht, die Bestätigung des Stadtrates ist nachzureichen. Mit einer Entscheidung, ob der Projektantrag bestätigt wird, ist voraussichtlich im IV. Quartal 2023 zu rechnen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden bei der Haushaltplanung 2023/2024 mit veranschlagt.