Umbau und Sanierung des Gebäudes Silberdiele zu einer Begegnungsstätte für Jung und Alt in Liegau-Augustusbad, Los 02 - Bauhauptleistung, Bevollmächtigung des Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister wird durch den Stadtrat bevollmächtigt, die Beauftragung für das Los 02 - Bauhauptleistung inkl. Estrich für die o.g. Baumaßnahme vorzunehmen.
Die Baugenehmigung für die Baumaßnahme "Umbau und Sanierung des Gebäudes Silberdiele zu einer Begegnungsstätte für Jung und Alt" liegt der SV Radeberg seit dem 30.03.2022 vor. Die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme ist durch den Zuwendungsbescheid der SAB-Förderbank vom 12.12.2019 zum Investitionspakt-Soziale Integration im Quartier und durch die zur Verfügung gestellten Mittel der Stadtverwaltung Radeberg gesichert. Die Vergabe der ersten Baugewerke wurde vorgenommen. Für das Los 02 - Bauhauptleistung inkl. Estrich wurde eine öffentliche Ausschreibung über das eVergabe-Portal durchgeführt. 7 Teilnehmer haben die Ausschreibungsunterlagen abgerufen sowie eine Firma hat auf Grundlage der Ausschreibung auf der Radeberger Homepage ihre Teilnahme bekundet, aber keiner der Teilnehmer hat ein Angebot abgegeben. Nach § 17 Nr. 1 VOB/A wurde die Vergabe aufgehoben. Die Teilnehmer wurden befragt, aus welchen Gründen kein Angebot eingereicht wurde. Folgende Gründe wurden aufgeführt:
Entsprechend den Regelungen der VOB wurde die Ausschreibung aufgehoben und die Teilnehmer durch eine Freihändige Vergabe über das eVergab-Portal aufgefordert ein Angebot bis zum 16.05.2022 abzugeben. Sobald der Stadtverwaltung Radeberg Angebote für das Los 02 vorliegt, müssen diese zeitnah geprüft und gewertet sowie die Absageschreiben versandt. Die Einspruchsfrist nach Sächsischen Vergabegesetz und GWB für die Absageschreiben müssen eingehalten werden, damit der Auftrag an den Bieter mit dem niedrigsten Preis vergeben werden kann. Der Baubeginn der Baumaßnahme bzw. für die Bauhauptleistungen - Los 02 ist der 13.06.2022. Die Dringlichkeit der Vergabe des Loses 02 begründet sich daher, dass die Stadtverwaltung bis zum 31.10.2022 ca. 1,3 Mio € Fördermittel untersetzen bzw. ausgegeben haben muss. Ansonsten muss die SV die Fördermittel zurückgeben. Eine Finanzierung der Baumaßnahme ist dann nicht mehr gewährleistet. Außerdem ist die Beauftragung weiterer Baugewerke (Baustelleneinrichtung, Zimmererarbeiten, Aufzugbau etc.) von der Vergabe / Beauftragung der Bauhauptleistung abhängig. Damit eine zeitnahe Beauftragung erfolgen kann, soll der Bürgermeister bevollmächtigt werden, die Beauftragung zu unterzeichnen. Die Auftragssumme für das Los 02 beträgt nach Kostenberechnung ca. 361.600 €. Die Vergabeunterlagen werden bei der nächsten Vergabesitzung nachgereicht, wenn eine Beauftragung erfolgt ist.