Eilentscheidung zum Betrieb einer kommunalen Impfstelle in der Stadt Radeberg und zum Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Bautzen
Herr Lemm gibt eine Eilentscheidung zum Betrieb einer kommunalen Impfstelle in der Stadt Radeberg und zum Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Bautzen bekannt
Die Eilentscheidung nach § 52 Absatz 4 Gemeindeordnung war notwendig, da auf Grund der aktuellen Pandemischen Situation der Impffortschritt in der Bevölkerung zur Bekämpfung der Covid- 19-Pandemie zu beschleunigen war und auf Grund dessen die kommunalen Impfstellen schnellstmöglich eingerichtet werden sollten. Die für den Betrieb der kommunalen Impfstelle auf Grundlage der CoronaImpfV anfallenden Personal-, Honorar- und Sachkosten werden der Stadt Radeberg auf Grund der abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung zunächst durch den Landkreis Bautzen erstattet, dieser erhält seine Kosten danach vom Freistaat Sachsen zurück. Für den Betrieb wurden mit 6 Ärzten/ Ärztinnen (Stundensatz 100,00 EUR) und 7 medizinischen Fachkräften befristete Honorar- bzw. Arbeitsverträge (Stundensatz 30,00 EUR bzw. 40,00 EUR) im Rahmen der erstattbaren Kostensätze abgeschlossen.