Änderung der Anlage 1 der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Änderung der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Anlage 1 der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege ab dem 01.01.2021.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 14.12.2011 werden die Elternbeiträge im Kindergarten- und Hortbereich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres angepasst. Im Kindergartenbereich bezahlen die Eltern für einen 9-Stundenplatz ab dem 01.01.21 142,80 € /Monat und im Hortbereich für einen 6-Stunden Platz 79,30 € /Monat. Nach Änderung der Elternbeiträge im Krippenbereich auf 20% betragen diese für 9 Stunden 236,30 € pro Monat.