Bestellung des beratenden Bürgers sowie seines Stellvertreters für den Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebergrg
Der Stadtrat bestellt in den Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Radeberg als
Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg besteht der Verwaltungsausschuss aus dem Oberbürgermeister, 7 weiteren Mitgliedern des Stadtrates sowie 4 berufenen Bürgern.