Änderung Abwasserbeseitigungskonzept 2014
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2014 für den Bereich Ernst-Thälmann-Straße im Ortsteil Großerkmannsdorf gemäß beiliegender Anlage 1.
Im gültigen Abwasserbeseitigungskonzept 2014 (Stadtratsbeschluss vom ...) ist der Bereich Ernst-Thälmann-Straße bis zum Flurstück 639 als Gebiet festgesetzt, das an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen werden soll. Das Flurstück 639 entsorgt dabei das anfallende Schmutzwasser über das Flurstück 638 ohne dingliche Sicherung in den Kanal, der sich in der Straße Zum Forsthaus befindet. Zwischenzeitlich wurde das Flurstück 639 geteilt und der hintere Bereich veräußert. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wurde die abwasserseitige Erschließung durch die Stadt Radeberg geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Anschluss an den Schmutzwasserkanal Zum Forsthaus nicht möglich ist, da der Grundstückseigentümer des Flurstücks 638 einer solchen Leitung nicht zustimmt. Daraufhin wurde die Errichtung eines Hausanschlusses in Höhe des Flurstücks 639 geprüft. Das führt einerseits zu Kosten in Höhe von 46.291 € inklusive Mehrwertsteuer, die vom Grundstückseigentümer zu tragen wären, da es sich hierbei um einen zweiten Hausanschluss des Flurstücks 639 im Sinne der Abwassersatzung handelt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der dezentralen Abwasserbeseitigung durch eine vollbiologische Kleinkläranlage geprüft (Kosten ca. 15.000 € ohne Ersatzinvestitionen nach 10 Jahren). Eine Untersuchung des Bodengrundes ergab, dass eine Versickerung des gereinigten Abwassers möglich sei. In Abwägung der Kosten beider Abwasserbeseitigungsmöglichkeiten wurde bei der Unteren Wasserbehörde die Genehmigungsfähigkeit einer dezentralen Abwasserbeseitigung angefragt. Eine Genehmigung ist grundsätzlich möglich, kann jedoch nur erteilt werden, wenn diese grundstücksbezogene Abwasserentsorgung mit dem Abwasserbeseitigungskonzept übereinstimmt. Sollte der Flächennutzungsplan zukünftig in dem Gebiet Ernst-Thälmann-Straße eine generelle Änderung erfahren, besteht die Möglichkeit, das Abwasserbeseitigungskonzept erneut zu ändern und die Abwasserbeseitigung für das betroffene Flurstück anzupassen.