Änderung der Anlage 1 der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Änderung der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Anlage 1 der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege ab dem 01.01.2020.
Am 14.12.2011 beschloss der Stadtrat auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres die Elternbeiträge in den Kindereinrichtungen auf 22% für die Krippe und 29% für den Kindergarten- und Hortbereich festzusetzen. Für 2020 sind die Elternbeiträge dementsprechend anzupassen.