Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates Nr. SR054-2018 und Neubeschluss einer Widmung eines Teilabschnittes der Straße "Quantzweg" durch Aufnahme der Teilflurstücke 503/4, 98/5, 98/7, 98/8 und 99 der Gemarkung Lotzdorf
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates Nr. SR054-2018. Außerdem wird die Widmung der Straße "Quantzweg" im Abschnitt ab Kurvenbereich bei Flurstück 98/e bis Endpunkt Unterführung Bahn durch die Aufnahme der Teilflurstücke 503/4, 98/5, 98/7, 98/8 und 99 der Gemarkung Lotzdorf als Ortsstraße gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz beschlossen.
Bei der Erstellung des Beschlusses Nr. SR054-2018 wurde die genaue Lage der Straße zum Teil auf privatem Grundstücken nicht berücksichtigt. Daher müssen die Teilflurstücke hinzugefügt werden. Die Widmungen der folgenden Teilflurstücke 503/4, 98/5, 98/7, 98/8 und 99 der Gemarkung Lotzdorf sind jetzt möglich, da die Eigentümer dieser Widmung als Ortsstraße zugestimmt haben (Zustimmungserklärungen liegen dem Bauamt vor). Die bisherigen Eigentumsverhältnisse bleiben bestehen. Die Baulast übernimmt die Stadt Radeberg für diese Flächen. Im Zuge des Widmungsverfahrens sind die Flurstücksnummern anzupassen, Anfangs- und Endpunkt sowie die Länge müssen korrigiert werden. Eine öffentliche Auslegung der Widmungsunterlagen wird nach Beschlussfassung erfolgen. Das Karteiblatt Nr. 05 öffentlicher Feld- und Waldwege "Am Heiderand", durch das der neu zu widmende Abschnitt bisher als öffentlicher Weg klassifiziert war, soll mittels einer Eintragungsverfügung gelöscht werden.