Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt beiliegende Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Überarbeitung der Satzung orientiert sich an dem Hauptsatzungsmuster des SSG.