Verlängerung einer Bauverpflichtung -Flurstück 404 Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt zum Kaufvertrag UR-Nr. 209/2009 vom 11.02.2009 sowie zum Nachtrag UR-Nr. 1297/2013 vom 08.08.2013, das Flurstück 404 Gemarkung Ullersdorf betreffend, die Verlängerung einer Bauverpflichtung um weitere 5 Jahre auf insgesamt 15 Jahre sowie die Verlängerung der Mehrerlösklausel um weitere 3 Jahre auf insgesamt 16 Jahre.
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 29.10.2008 (SR 112-2008) die Veräußerung des Flurstückes 404 Gemarkung Ullersdorf an Herrn Karl Schwald. In dem Kaufvertrag UR-Nr. 209/2009 wurde eine Bauverpflichtung über 5 Jahre aufgenommen. Mit Schreiben vom 26.03.2013 stellte Herr Schwald bereits einen Antrag auf Verlängerung. Mit Beschluss des Stadtrates SR 036-2013 wurde die Verlängerung der Bauverpflichtung von 5 Jahre auf 10 Jahre bestätigt. In diesem Zusammenhang wurde aufgrund der Beschlussfassung des Ortschaftsrates Ullersdorf als vorberatendes Gremium die Verlängerung der Mehrerlösklausel um 3 Jahre auf 13 Jahre beschlossen. Ein entsprechender Nachtrag wurde notariell beurkundet (UR-Nr. 1297/2013). Im Auftrag von Herrn Schwald wurde nunmehr durch Herrn Wieth ein erneuter Antrag zur Verlängerung der Bauverpflichtung um weitere 5 Jahre gestellt.