Änderung Brandschutzbedarfsplan
Der Stadtrat beschließt die Änderung zum Punkt 7.3 des Brandschutzbedarfsplanes dahingehend, dass anstelle eines HLF10 und eines GWL-1 ein HLF 20 in die erforderliche Ausrüstung der FFW Großerkmannsdorf aufgenommen wird.
Die Aufgaben der FFW Großerkmannsdorf konzentrieren sich immer mehr auf die technische Hilfelistung bei Verkehrsunfällen auf Grund des wachsenden Verkehrs auf der S177. Da diese Ortsumfahrung "autobahnähnlich" konzipiert ist, müssen Absperrmaßnahmen im größeren Umfang durchgeführt werden als auf zweispurigen Landstraßen. Weiterhin sichert die FFW Großerkmannsdorf auch die technische Hilfeleistung im Bereich Ullersdorf ab. Im Bereich Großerkmannsdorf und der Siedlung Rossendorf gibt es zudem Wohnobjekte, die im Brandfall nur rückseitig über Schiebeleiter erreichbar sind. Diese Schiebeleiter gehört zur Ausstattung des HLF20.Durch die Beschaffung eines HLF20 kann auf den vorgesehen GWL-1 und die die beiden Anhänger verzichtet werden. Dadurch werden die Gesamtkosten für die Fahrzeugbeschaffung und Unterhaltung reduziert. Werden die beiden Hänger ausgesondert, erhöht das die Sicherheit bei den Fahrten zum Einsatzort. Der dritte Stellplatz im Gerätehaus wird auf Dauer für das Kat.- Schutz Fahrzeug ErkKW des Landkreises genutzt. Die Anlage 05 Soll-/ Ist- Vergleich der Personalstärke wird in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2020 aktualisiert.