Behandlung der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen dem Haushalt der Stadt Radeberg und dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
Der Stadtrat beschließt:
Der 2007 gefasste Beschluss Nr. 77/07 diente ursprünglich der Verzinsung von Verbindlichkeiten, die die Stadt Radeberg dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung zur Finanzierung des Vermögensplans zur Verfügung gestellt hat. Mit der in Punkt 1 entschiedenen Umgliederung dieser Verbindlichkeiten in Höhe von 1.674.532,10 € in das Verbindlichkeitskonto für Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt zum 31.12.2005, entstand für die Stadt ein Verzinsungsanspruch für den Zeitraum zwischen Rechnungslegung und Bezahlung für Leistungen auch innerhalb des Ergebnisplanes. Eine weitere Folge der Umgliederung war die Verzinsung des Verzinsungsanspruches der vorangegangenen Jahre. Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber der Stadt (beispielsweise investive und laufende Straßenentwässerungsanteile) wurden bislang nicht verzinst, was eine Ungleichbehandlung zur Folge hat und die Abwassergebühren belastet. Da der Eigenbetrieb die Verbindlichkeiten aus 2005 vollständig beglichen hat, ist ab Inkrafttreten von keiner Verzinsung auszugehen.