Beschluß 49/18 vom 28.11.2018 (Beschlußvorlage 58/18)
Betreff
überplanmäßige Aufwendung der Großen Kreisstadt Radeberg für den kommunalen Zuschuss Dezember 2018 für die Kindereinrichtung "Max und Moritz".
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 97.400,00 € für den kommunalen Zuschuss für die Kindertagesstätte "Max und Moritz" in Trägerschaft des DRK. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen der Gewerbesteuer.
Begründung
Gemäß § 14 Absatz 3 Sächsisches KitaG hat die Gemeinde die nicht durch den Landeszuschuss und die Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten zu übernehmen.In 2018 erhöhten sich die Zuschüsse aller Kindertagesstätten aufgrund gestiegener Personalkosten und der Veränderung des Betreuungsschlüssels. Zum Zeitpunkt unserer Planung im Sommer 2016 war dies so nicht vorhersehbar. Die Mehrausgaben in den anderen Kindertagesstätten konnten im Budget durch Mehreinnahmen bei der Betreuung von Fremdkindern gedeckt werden. Diese Mehreinnahmen sind nun aufgebraucht. Aus Vereinfachungsgründen wurden die Mehrausgaben auf eine Kindertagesstätte konzentriert.