Änderung der Anlage 1 der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Anlage 1 der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.01.2016, zuletzt geändert am 29.09.2017, in beiliegender Fassung. Diese gilt ab dem 01.01.2019.
Am 14.11.2011 beschloss der Stadtrat auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres die Elternbeiträge in den Kindereinrichtungen auf 22 % für die Krippe und 29 % für den Kindergarten- und Hortbereich festzusetzen. Für 2019 sind die Elternbeiträge dementsprechend anzupassen.