Beschluß 18/18 vom 28.03.2018 (Beschlußvorlage 16/18)
Betreff
B-Plan Nr. 73 "Wohnbaufläche zwischen Pulsnitzer Str.. und An den Leithen" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches und der Art des Verfahrens - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird in allen Punkten beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 438, 438 l, T.v. 427/1, T. v. 437/2, 432/4, T.v. 443/1, T. v. 443/2, T.v. 1554. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ~ 1,2 ha. Das Verfahren des Bebauungsplanes wird geändert. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 3 und BauGB durchgeführt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.02.2018, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B sowie der beigefügten Begründung - Teil C 1 und dem beigefügten Umweltbericht - Teil C 2 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes durchzuführen.
Begründung
Es ist ein Planstand erreicht, so dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann. Das Bebauungskonzept des Investors ist kein Bestandteil des Bebauungsplanes. Dieses dient nur zur Information. Der Bebauungsplan ist ein Angebotsbebauungsplan. Wenn Die Investoren Ihr Bauvorhaben nicht umsetzen, kann jeder anderer Investor ein Vorhaben dort errichten, welches den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.