3. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr
Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung der Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg. In Anerkennung des Ehrenamtes sollen alle aktiven Kameraden, die mindestens 75 % der im Dienst- und Ausbildungsplan des Kalenderjahres festgelegten Dienste teilgenommen hat eine monatliche Entschädigung von 30,00 € erhalten.
Zur Anerkennung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg hat der Ältestenrat die Zahlung einer monatlichen Grundentschädigung vorgeschlagen. Die Entschädigungssatzung wird zurzeit wie auch die Feuerwehrsatzung und die Kostensatzung der Freiwilligen Feuerwehr überarbeitet. Die Überarbeitung der Entschädigungssatzung hat das Ziel, die Entschädigung für die Funktionsträger der Sächs. Feuerwehrverordnung anzupassen und auch hier das Ehrenamt stärker anzuerkennen. Dabei sollen auch die bereits per Stadtratsbeschluss existierenden Vergünstigungen bei der Nutzung von Stadtbad, Bibliothek und Museum einfließen sowie die Neufestsetzung der gezahlten Pauschale für die Kameradschaftspflege festgeschrieben werden. Die Überarbeitung der Satzungen wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, deshalb wird kurzfristig die 3. Änderung der Entschädigungssatzung mit dem eingefügten § 5a vorgelegt.