Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage 2018
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügte Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2018.
Aufgrund § 8 Abs. 2 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes erfolgt eine jährliche Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage. Die 2 Sonntage wurden in Übereinstimmung mit dem Gewerbeverein ausgewählt.